Fünf Kontrollen, noch bevor Sie die einzelnen Klauseln lesen
Prüfen Sie zuerst, was alles Weitere bestimmt: die genaue Identität des Arbeitgebers, die maßgebliche Sprache, die Vollständigkeit des Dokuments, das Vorhandensein der genannten Anlagen und die Frist für Ihre Antwort. Ein Vertrag, dem eine Seite fehlt oder der auf eine Ordnung verweist, die man Ihnen nicht zeigt, lässt sich nicht seriös beurteilen.
Fragen Sie danach, ob der Text endgültig oder verhandelbar ist und in welcher Form Sie Anmerkungen übermitteln können. Die Antwort „das ist unser Standardvertrag“ hindert Sie nicht daran, Fragen zu stellen. Notieren Sie das Eingangsdatum und lassen Sie sich keine künstlich kurze Frist diktieren: Eine gründliche Prüfung braucht einige Tage.
Angebot, Schriftwechsel und Vertrag Zeile für Zeile vergleichen
Legen Sie Anzeige, E-Mails und Gesprächsnotizen neben den Vertrag. Stellenbezeichnung, Einsatzort, Unterstellung, Vergütung, Zusatzleistungen und Starttermin müssen übereinstimmen. Jede Abweichung verdient eine schriftliche Frage: Handelt es sich nur um eine andere Formulierung oder hat sich eine Zusage geändert?
Alles, was mündlich versprochen wurde und nicht im Text steht, muss aufgenommen oder in einem Nachtrag bestätigt werden. Das gilt für Unterkunft, Umzugspauschale, Rückflugticket und Weiterbildung. Ein Versprechen ohne schriftliche Spur lässt sich später kaum durchsetzen, erst recht nicht vor einem ausländischen Gericht.
- Arbeitgeber: Firmenname, Anschrift, Sitzland
- Stelle: Bezeichnung, Aufgaben, üblicher Arbeitsort
- Vergütung: Betrag, Währung, Zahlungsrhythmus, variable Anteile
- Dauer: befristet oder unbefristet, Beginn
- Anlagen: Betriebsordnung, Gehaltstabellen, Reiserichtlinie
Vergütung: brutto, netto, Währung und variable Bestandteile
Ein ohne Zusatz genanntes Gehalt kann brutto vor Abgaben oder netto nach Abzügen gemeint sein, als Jahres- oder Monatsbetrag, in Landeswährung oder in Fremdwährung. Verlangen Sie, dass der Vertrag Basis, Zahlungsrhythmus, Währung und Berechnung der Prämien nennt. Lassen Sie sich erklären, wie Überstunden vergütet oder ausgeglichen werden.
Suchen Sie auch nach allem, was das Netto schmälern kann: Abzüge für Unterkunft oder Transport, rückzahlbare Vorschüsse, Visakosten, die bei vorzeitigem Ausscheiden zu erstatten sind. Vergleichen Sie dann mit den Lebenshaltungskosten am Einsatzort. Eine verlockende Zahl kann hohe Fixkosten verbergen oder eine Vergütung, die teilweise an Ziele geknüpft ist.
Arbeitszeit, Urlaub und Dienstreisen: Klauseln mit Alltagswirkung
Wochenarbeitszeit, Nacht- und Wochenendarbeit, Bereitschaftsdienste, lokale Feiertage und bezahlter Urlaub unterscheiden sich von Land zu Land stark. Der Vertrag sollte das Prinzip nennen, und das örtliche Recht setzt oft die Grenzen. Fragen Sie, wie Urlaub erworben wird, wann er genommen wird und was mit nicht genutzten Tagen geschieht.
Dienstreisen sind eine weitere Quelle von Überraschungen: Häufigkeit, Dauer, Kostenübernahme, ob Fahrtzeit als Arbeitszeit zählt. Eine weit gefasste Versetzungsklausel kann dem Arbeitgeber erlauben, Sie anderswo einzusetzen. Fragen Sie, was sie umfasst, mit welcher Vorlaufzeit, und ob eine Ablehnung ohne Folgen für Ihr Arbeitsverhältnis möglich ist.
Probezeit, gestellte Unterkunft und Sachleistungen
Dauer und Beendigungsregeln der Probezeit richten sich nach dem örtlichen Recht. Lesen Sie, wer sie beenden kann, mit welcher Frist und ob Ihre eigenen Auslagen bei Ihnen bleiben. Sieht der Vertrag eine Dienstwohnung vor, prüfen Sie, auf wen der Mietvertrag läuft, was am Vertragsende geschieht und ob Abzüge vom Lohn erfolgen.
Dieselbe Sorgfalt gilt für Dienstwagen, Krankenversicherung oder Schulgeld der Kinder: Wer zahlt, bis wann, unter welchen Bedingungen? Lassen Sie sich jede Leistung schriftlich beschreiben. Ein im Angebot genannter, im Vertrag aber fehlender Vorteil ist nicht garantiert, und ein an die Funktion gebundener Vorteil kann bei einem Stellenwechsel entfallen.
Klauseln zum Ausscheiden: Kündigungsfrist, Wettbewerbsverbot, Kostenrückzahlung
Die Regeln zur Beendigung lesen Sie am aufmerksamsten, denn sie greifen erst, wenn das Verhältnis sich verschlechtert. Achten Sie auf die Kündigungsfrist jeder Partei, die Gründe für eine fristlose Beendigung, mögliche Abfindungen und Klauseln, die Sie über das Vertragsende hinaus binden: Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheit, Kundenschutz.
Besonders wachsam sollten Sie bei Rückzahlungsklauseln sein: Kosten für Anwerbung, Visum, Ausbildung oder Reise, die Ihnen aufgebürdet werden, wenn Sie vor einem bestimmten Datum gehen. Ihre Gültigkeit hängt vom anwendbaren Recht ab. Fragen Sie nach Betrag, Dauer und einer möglichen Staffelung und lassen Sie die Klausel prüfen, bevor Sie sie akzeptieren.
Anwendbares Recht, Vertragssprache und Beilegung von Streitigkeiten
Ein Vertrag kann dem Recht des Arbeitslandes oder des Firmensitzes unterliegen oder eine Klausel enthalten, die ein Gericht oder ein Schiedsverfahren bestimmt. Diese Entscheidungen legen fest, wo und wie Sie im Streitfall vorgehen können. Fragen Sie, welches Recht gilt, welches Gericht zuständig ist und ob es eine offizielle Übersetzung gibt.
Ist der Vertrag in einer Sprache verfasst, die Sie schlecht beherrschen, unterschreiben Sie nicht auf Grundlage einer Zusammenfassung des Arbeitgebers. Lassen Sie eine Übersetzung durch einen unabhängigen Übersetzer anfertigen oder den Text von einer Juristin oder einem Juristen lesen. Klären Sie schließlich bei der Arbeitsaufsicht oder der zuständigen Stelle des Landes, welche Mindestrechte unabhängig vom Vertragstext gelten.
Wann und wie Sie prüfen lassen: Fachleute, Stellen, Grenzen
Ein Vertrag mit hohem Einsatz, eine komplexe Vergütung, eine Entsendung oder Rückzahlungsklauseln rechtfertigen den Rat einer Anwältin oder eines Arbeitsrechtlers im betreffenden Land. Europäische Informationsseiten wie Your Europe oder EURES erläutern die Grundrechte in der Union, und Einrichtungen wie Acas im Vereinigten Königreich veröffentlichen Leitfäden zu Arbeitsverträgen.
Diese Quellen helfen, die richtigen Fragen zu stellen, ersetzen aber keine auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung. Senden Sie der Fachperson den vollständigen Text, die Anlagen und das ursprüngliche Angebot mit der Liste Ihrer Zweifel. Unterschreiben Sie erst, wenn die schriftlichen Antworten des Arbeitgebers vorliegen, und bewahren Sie ein von beiden Seiten unterzeichnetes Exemplar auf.
Häufige Fragen
Kann ich Änderungen an einem ausländischen Arbeitsvertrag verlangen?
Ja, soweit der Arbeitgeber zu Verhandlungen bereit ist. Formulieren Sie Ihre Wünsche schriftlich, Punkt für Punkt, und erklären Sie, was Sie stört und was Sie vorschlagen. Ein seriöser Arbeitgeber wird klären oder einen Nachtrag aufnehmen. Wer über einen bindenden Vertrag jedes Gespräch verweigert, gibt Ihnen damit eine Information, die Sie berücksichtigen sollten.
Was tun, wenn der Vertrag in einer Sprache ist, die ich nicht beherrsche?
Unterschreiben Sie nicht auf Grundlage einer mündlichen Zusammenfassung. Fragen Sie, ob es eine Fassung in einer Sprache gibt, die Sie verstehen, und welche im Streitfall maßgeblich ist. Andernfalls lassen Sie den vollständigen Text von einem unabhängigen Übersetzer übertragen oder von einem Juristen lesen und bewahren beide Fassungen auf.
Kann ich einen unterschriebenen Vertrag anfechten, wenn er vom Angebot abweicht?
Das hängt vom anwendbaren Recht und von den verfügbaren Beweisen ab. Bewahren Sie Anzeige, E-Mails und Nachrichten auf, die belegen, was man Ihnen zugesagt hat, und wenden Sie sich an die Arbeitsaufsicht, eine Gewerkschaft oder einen Juristen vor Ort. Besser ist es, die Korrektur vor der Unterschrift zu erreichen, als sie danach durchsetzen zu wollen.
Muss ich unterschreiben, bevor ich Visum oder Arbeitserlaubnis habe?
Oft wird für den Antrag eine Einstellungszusage oder ein bedingter Vertrag verlangt. Prüfen Sie dann, ob der Text regelt, was bei Ablehnung oder Verzögerung der Genehmigung gilt, und dass Sie in diesem Fall zu keiner Rückzahlung verpflichtet sind. Kündigen Sie Ihre jetzige Stelle nicht vor der endgültigen Entscheidung.
